Beratung heißt, Sie als Eltern, Familie, Jugendlicher, Kind oder Mitarbeiter:in einer Institution dabei zu unterstützen, für Ihr Anliegen eine individuelle Lösung zu finden. Hierzu bedarf es oftmals eines neuen und ungewohnten Blickwinkels auf ein Anliegen, welchen wir in der Beratung mit Ihnen erarbeiten wollen.

Das heißt aber auch, dass Beratung auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen ist und nur freiwillig funktioniert. Unsere Beratung kann für Sie Ihre Probleme nicht lösen, sie kann in Zusammenarbeit mit Ihnen jedoch Wege finden, wie Sie einen besseren Umgang mit Ihrem Anliegen erreichen und durch das Gespräch eigene Lösungen hervorbringen können.

In einem ersten Gespräch wollen wir Ihnen zunächst dabei helfen, die vorhandenen Schwierigkeiten genauer zu beleuchten und damit besser zu verstehen. Im weiteren Verlauf der Beratung suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach möglichen Ursachen und passenden Lösungen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen und ist abhängig von dem jeweiligen Anliegen.

Grundlagen unserer Arbeit

Beratung ist ein persönlicher Prozess, indem eine andere Sichtweise auf gewohnte Dinge eingeübt wird. Hierzu bedarf es verschiedener Grundlagen, die die eigene Integrität gewährleisten und die sicherstellen, dass ein Beratungsprozess für alle Beteiligten gelingen kann:

Freiwillige Teilnahme

Beratung kann nur erfolgreich sein, wenn sich eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und der oder dem Beratenden entwickelt. Das kann nur dann gelingen, wenn alle am Beratungsprozess Beteiligten freiwillig am Beratungsprozess teilnehmen. Hierin liegt die Chance sich neue Lösungsmöglichkeiten anzueignen.

Eine Anmeldung kann daher nur von den Betroffenen Familien selbst vorgenommen werden und nicht von der betreuenden Institution. Mitarbeiter:innen der entsprechenden Einrichtung können aber gerne Unterstützung in Form von Einzel- und Teamsupervision erhalten.

Schweigepflicht

Wir wollen Ihnen gegenüber gewährleisten, dass Sie einen geschützten Raum erhalten, in dem Sie sich mit Ruhe und Rückhalt auf den Beratungsprozess einlassen können. Hierzu besteht unsererseits eine Schweigepflicht. Das heißt, die Mitarbeiter:innen der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und nehmen ihrerseits keinen Kontakt zu anderen Institutionen, wie dem Jugendamt, der Schule, der Kindertagesstätte, usw. auf.

Ist eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Ihrerseits aber erwünscht, so kann eine Zusammenarbeit in ausdrücklicher Absprache (schriftliche Zustimmung) mit Ihnen und der betreffenden Institution vereinbart werden. Eine Anmeldung zur Beratung kann dementsprechend immer nur von den Erziehungsberechtigten selbst getätigt werden.

Kostenfreies Angebot

Für Bürger:innen und Institutionen der Städte Langenfeld Rheinland und Monheim am Rhein ist unser Angebot kostenfrei. Einwohner:innen anderer Städte wenden sich bitte an die dortigen Einrichtungen.

Hilden:

Leverkusen:

Mettmann:

Solingen:

Zeit & Termine

Es gibt Situationen, in denen Sie unmittelbar Hilfe benötigen und Anliegen, bei denen eine längerfristige Beratung nötig ist. Wir versuchen beidem gerecht zu werden und Ihnen sowohl schnelle als auch intensive Unterstützung zu ermöglichen. In der Regel bieten wir Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch innerhalb von zwei Wochen an. Die Art und Zeitdauer der weiteren Zusammenarbeit ist infolgedessen abhängig vom jeweiligen Anliegen und Beratungsprozess.

Kriseninterventionen

In Krisensituationen bemühen wir uns selbstverständlich um ein sehr kurzfristiges Gesprächsangebot. Kinder und Jugendliche haben im Rahmen der Krisenintervention die Möglichkeit, sich eigenständig an uns zu wenden. Hierzu bedarf es keiner Zustimmung und Kenntnis der Eltern oder der Schule.

Das „erste Gespräch“

Das „erste Gespräch“ findet in der Regel mit Ihnen als Eltern allein statt. In diesem Gespräch geht es um die genauere Klärung Ihres Anliegens. Hierzu bedarf es keinerlei besonderer Unterlagen. Sollten Sie aber Materialen haben, die Ihr Anliegen verdeutlichen, so können Sie diese gerne mitbringen.

In der Beratungsstelle angekommen, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Sekretärin, die Ihnen einen Anmeldebogen aushändigen wird, den Sie im Wartebereich in Ruhe ausfüllen. Die Daten des Bogens werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Anschließend werden Sie von ihrem oder ihrer Berater:in im Wartebereich abgeholt und das Gespräch kann beginnen.

In diesem ersten Gespräch wollen wir Ihnen zunächst dabei helfen, die vorhandenen Schwierigkeiten genauer zu beleuchten und damit besser zu verstehen. Im weiteren Verlauf der Beratung suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach möglichen Ursachen und passenden Lösungen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen und ist abhängig von dem jeweiligen Anliegen.

Auch Jugendliche haben die Möglichkeit sich selbstständig in der Beratungsstelle anzumelden und ein Erstgespräch zu vereinbaren.